Teilnahme

So werden Sie Teilnehmer/-in beim Transferpreis 2025

Die Auszeichnung richtet sich an Forschende (Technologiegebende), die an staatlich anerkannten Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Industrieforschungseinrichtunger in Sachsenbeschäftigt sind und maßgeblich an der Übertragung von Wissen und Technologie in den sächsischen Mittelstand beigetragen haben.

Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch den Technologiegebenden (Einzelperson, Team oder die Einrichtung) aus einer Hochschule, außeruniversitären Forschungs- oder Industrieforschungseinrichtung aus Sachsen und einem Unternehmen mit Sitz in Sachsen (Technologienehmenden. Der Beginn bzw. die Durchführung des Transferprozesses muss nach dem 1. Januar 2019 erfolgt sein.

Teilnehmende des Sächsischen Transferpreises durchlaufen während des Wettbewerbs neun Schritte - Von der Bewerbungsphase über die Jurysitzungen bis hin zur Prämierung.

Die Jury

Das zweistufige Bewertungsverfahren erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die besten Einreichungen werden für die zweite Runde nominiert. Informationen zur Jury folgen hier, sobald diese final feststeht.

Auf der Sächsischen Innovationskonferenz 2025 werden am 25. Juni 2025 die Preise in den Kategorien Ausgründung, Patentverwertung und Kooperation vergeben.

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