Teilnahme

So werden Sie Teilnehmer/-in beim Innovationspreis 2025

Teilnahmeberechtigt sind im Freistaat Sachsen ansässige Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden oder 100 Mio. Euro Umsatz pro Jahr. Die Gründung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung, vor dem 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Die Innovation muss innerhalb der letzten fünft Jahre am Markt etabliert, beziehungsweise im Unternehmen eingeführt wurden sein.

Teilnehmende des Sächsischen Innovationspreises durchlaufen während des Wettbewerbs neun Schritte - Von der Bewerbungsphase über die Jurysitzungen bis hin zur Prämierung.

Das zweistufige Bewertungsverfahren erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die besten Einreichungen werden für die zweite Runde nominiert.

Auf der Sächsischen Innovationskonferenz 2025 werden am 25. Juni 2025 die Preise in den Kategorien Produktinnovation, Prozessinnovation und innovative Unternehmenskultur sowie der Sonderpreis für Handwerk vergeben.

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