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So werden Sie Teilnehmer/-in beim Innovationspreis 2025
Teilnahmeberechtigt sind im Freistaat Sachsen ansässige Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden oder 100 Mio. Euro Umsatz pro Jahr. Die Gründung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung, vor dem 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Die Innovation muss innerhalb der letzten fünft Jahre am Markt etabliert, beziehungsweise im Unternehmen eingeführt wurden sein.