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So werden Sie Teilnehmer/-in beim Transferpreis 2025

Die Auszeichnung richtet sich an Forschende (Technologiegebende), die an staatlich anerkannten Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Industrieforschungseinrichtunger in Sachsen beschäftigt sind und maßgeblich an der Übertragung von Wissen und Technologie in den sächsischen Mittelstand beigetragen haben.

Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch den Technologiegebenden (Einzelperson, Team oder die Einrichtung) aus einer Hochschule, außeruniversitären Forschungs- oder Industrieforschungseinrichtung aus Sachsen und einem Unternehmen mit Sitz in Sachsen (Technologienehmenden). Der Beginn bzw. die Durchführung des Transferprozesses muss nach dem 1. Januar 2019 erfolgt sein.

Ausgründung

Gesucht werden wissenschaftliche Ausgründungen, die mit innovativen Lösungen den Markt bereichern und Wettbewerbsvorteile schaffen. Die Gründung muss bereits erfolgt sein und darf maximal sechs Jahre zurückliegen.

Patentverwertung

Diese Kategorie würdigt Projekte, bei denen zum Bewerbungszeitpunkt entweder das Patent verkauft, die Lizenz vergeben oder die Normung beantragt wurde.

Kooperation

Ausgezeichnet werden Kooperationen, bei denen zum Bewerbungszeitpunkt die Auftragsforschung, Verbundforschung, Infrastrukturdienstleistung oder das Weiterbildungsangebot bereits gestartet wurde.

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