Teilnahme

So werden Sie Teilnehmer/-in beim Gründerpreis 2025

Teilnahmeberechtigt für den Sächsischen Gründerpreis sind innovative Einzelpersonen, Gründungsteams und Unternehmen, die ihren (bei noch nicht erfolgter Gründung geplanten) Unternehmenssitz in Sachsen haben.

Die Idee muss über hohes Markt- und Wachstumspotenzial verfügen. Ein abgeschlossener 
Gründungsprozess ist nicht erforderlich, sollte aber im laufenden Wettbewerbsjahr angestrebt werden.
Die Unternehmensgründung muss nach dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.

Der Sächsische Gründerpreis verfolgt außerdem das Ziel, die Weiterentwicklung innovativer Geschäftskonzepte in Sachsen zu fördern und zu unterstützen. Daher sind auch Personen/ Gründerteams teilnahmeberechtigt, die bereits bei einem früheren Wettbewerb ein Geschäftskonzept eingereicht haben. 
Platzierte vorheriger Jahrgänge sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern sie mit dem gleichen Geschäftskonzept erneut antreten möchten. Alle Nicht-Platzierten können bei einer wesentlichen Weiterentwicklung des Geschäftsmodells erneut teilnehmen.

Teilnehmende des Sächsischen Gründerpreises durchlaufen während des Wettbewerbs neun Schritte - Von der Bewerbungsphase über die Jurysitzungen bis hin zur Prämierung.

Das zweistufige Bewertungsverfahren erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die besten Einreichungen werden für die zweite Runde nominiert.

Auf der Sächsischen Innovationskonferenz 2025 werden am 25. Juni 2025 die Preise in den Kategorien Newcomer des Jahres, Start-up des Jahres und Skalierung & gesellschaftlicher Impact vergeben.

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