Kategorien

So werden Sie Teilnehmer/-in beim Gründerpreis 2025

Teilnahmeberechtigt für den Sächsischen Gründerpreis sind innovative Einzelpersonen, Gründungsteams und Unternehmen, die ihren (bei noch nicht erfolgter Gründung geplanten) Unternehmenssitz in Sachsen haben.

Die Idee muss über hohes Markt- und Wachstumspotenzial verfügen. Ein abgeschlossener 
Gründungsprozess ist nicht erforderlich, sollte aber im laufenden Wettbewerbsjahr angestrebt werden.
Die Unternehmensgründung muss nach dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.

Newcomer des Jahres

Gesucht werden die Newcomer des Jahres – das sind Start-ups oder Teams, deren Gründung maximal ein Jahr vor dem Wettbewerbsjahr erfolgt ist, bzw. bis Ende des Wettbewerbsjahres 2025 angestrebt wird.

Start-up des Jahres

Ausgezeichnet werden die Unternehmen, deren Gründung zwischen 2020 und 2023 erfolgt ist.

Skalierung & gesellschaftlicher Impact

Prämiert werden die Unternehmen oder Teams, die in der Bewertungskategorie 'Kommerzialisierungs- und Marktpotenzial sowie gesellschaftlicher Impact' die höchste Punktebewertung erzielen

Sonderpreis für NextGen

Ausgezeichnet werden Teams und Gründungen, deren Gründungsmitglieder unter 18 Jahre alt sind.

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Neuigkeiten aus den Netzwerken, kommende Veranstaltungen und aktuelle News aus dem sächsischen Innovationsland. Das und vieles mehr in unserem monatlich erscheinenden Newsletter!