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So werden Sie Teilnehmer/-in beim Gründerpreis 2025
Teilnahmeberechtigt für den Sächsischen Gründerpreis sind innovative Einzelpersonen, Gründungsteams und Unternehmen, die ihren (bei noch nicht erfolgter Gründung geplanten) Unternehmenssitz in Sachsen haben.
Die Idee muss über hohes Markt- und Wachstumspotenzial verfügen. Ein abgeschlossener
Gründungsprozess ist nicht erforderlich, sollte aber im laufenden Wettbewerbsjahr angestrebt werden.
Die Unternehmensgründung muss nach dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.