Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen vom 03.02.2022 (Förderrichtlinie InnoStartBonus)
Der Freistaat Sachsen fördert potenzielle Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens nach Förderaufruf. Eine Geschäftsidee gilt als innovativ, wenn diese der Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial dient oder eine Neuerung beinhaltet, die eine wesentliche Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren, Prozessen oder Geschäftsmodellen mit einem gesteigerten Kundennutzen hervorruft. Dies kann zum Beispiel eine Produkt- oder Dienstleistungsinnovation, eine Prozess- oder Verfahrensinnovation oder eine Geschäftsmodellinnovation sein. Ausgenommen sind Geschäftsmodelle auf Basis von Coaching und Beratung. Das neu gegründete Unternehmen muss seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
Die Gründungsförderung InnoStartBonus stellt einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1050 € pro Gründer/-in zuzüglich Kinderbonus in Höhe von 150 € pro unterhaltspflichtigem Kind pro Monat dar.
- Monatliche Auszahlung pro Gründer/-in für die Zeit vor der Gründung (max. sechs Monate)
- Auszahlung der Raten in einer Summe für die Zeit nach der Gründung erst bei Nachweis der Gründung (bis max. zum zwölften Monat des Förderzeitraumes).
- Sofern bis zum Ablauf des zwölften Monats nach der ersten Auszahlung kein Nachweis der Unternehmensgründung vorliegt, endet der Förderzeitrum ohne Auszahlung der summierten Schlussrate.
- Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen mit einem Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Im Fall einer Teamgründung kann die Förderung auch mit Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen beantragt werden, solange mindestens ein Gründungsmitglied den Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen hat.
- Gründungsteams können bis zu zwei Personen je Gründungsvorhaben gefördert werden (Beachtung des beruflichen Hintergrunds)
- Personen, die nicht Staatsangehörige der EU sind, müssen bei Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank einen Nachweis über eine gültige Aufenthaltserlaubnis und gültige Arbeitserlaubnis, welche mind. bis 6 Monate nach Ablauf des Förderzeitraums befristet ist, vorweisen.
- ausgeschlossen sind Zuwendungsempfänger des „Technologiegründerstipendiums“1
- ausgeschlossen sind Personen, die eine Leistung nach § 137 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung –, in Verbindung mit einem nach den §§ 93, 94 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewährtem Gründungszuschuss beziehungsweise nach § 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –, in Verbindung mit einem nach § 16b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gewährtem Einstiegsgeld in Anspruch nehmen
- ausgeschlossen sind Personen, die BAföG beziehen (BAföG-Zahlungen können im Fall eines positiven Votas auch ausgesetzt werden)
- ausgeschlossen sind Personen, die eine Rente zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen
- möglich ist die Kombination von InnoStartBonus und Elterngeld Plus
1 Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Buchstabe C. II und III der ESF-Richtlinie „Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft“ vom 26. Mai 2015 (SächsABl. S. 806), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 01. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. 402)
Der Förderzeitraum gliedert sich in zwei sechsmonatige Begleitphasen. Die ausgewählten und mit positivem Förderantrag beschiedenen Bewerber/-innen treten unmittelbar nach Erhalt des Förderbescheids in die erste Phase ein. Sie werden im Rahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit zum InnoStartBonus bekanntgegeben und auf der futureSAX-Webseite vorgestellt. Zu Beginn der ersten Förderphase steht ein individuelles Auftaktgespräch („Kick-off Gespräch“) bei futureSAX. Dabei werden den Gründenden die Möglichkeiten und Angebote der Innovationsplattform erläutert und individuell passende Empfehlungen zu Kontakten aus dem futureSAX-Netzwerk gegeben. Bereits in dieser Phase stehen den zukünftigen Gründenden alle Veranstaltungsformate und Angebote von futureSAX zur Verfügung. Sie werden in die vorhandenen Netzwerkaktivitäten eingebunden.
Bevor die angehenden Gründerinnen und Gründer in die zweite Förderphase eintreten, erfolgt ein „Follow-up Gespräch“ mit futureSAX. Ziel ist die Abstimmung der nächsten Meilensteine für die zweite Förderperiode. Die Teilnahme an den Begleitterminen bestätigt futureSAX der SAB. Spätestens nach sechs Monaten und folglich zum Abschluss der ersten Phase soll die Gründung (Gewerbeanmeldung) erfolgen.
Die zweite Begleitphase endet nach sechs Monaten mit einem „Wrap-up Gespräch“.
Der InnoStartBonus ist eine Verknüpfung von Wettbewerb mit Förderung. Mit dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie der Durchführung des Modellprojektes wurde die futureSAX GmbH vom Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beauftragt. Die Bewilligung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – innerhalb von vier Wochen. Eine weitere Besonderheit ist, dass neben der monatlichen Förderung in Höhe von 1050 € zur Umsetzung der innovativen Geschäftsidee vor und zu Beginn der Existenzgründung, ein zusätzlicher monatlicher Kinderbonus für die Dauer der Förderung in Höhe von 150 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind gezahlt wird. Neu ist der vollständig digital umgesetzte Bewerbungsprozess von der Einreichung des Ideenpapieres über die futureSAX-Website bis hin zur formalen Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank.
Dann finden Sie hier den Flyer zum InnoStartBonus!